
Ein Nebengewerbe neben dem Vollzeitjob ist erlaubt – solange es nicht mit deinem Arbeitgeber konkurriert, dein Hauptjob nicht darunter leidet und dein Vertrag keine Anzeige oder Genehmigung verlangt[1]. Ob es sich lohnt, hängt weniger vom Umsatz ab als von deinem Gehalt: Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen bleiben von 4.560 € Gewinn im Jahr nach Steuern 3.080 € – bei 70.000 € nur noch rund 57 Cent pro Euro.
Beantworte zuerst die Erlaubnis-Frage. Der Check zeigt dir pro Punkt Grün, Gelb oder Rot – mit der Begründung dahinter:
Darf ich ein Nebengewerbe starten?
Acht Fragen, eine Ampel pro Punkt. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Gesamtbild: Gelb. Du kannst starten, musst aber vorher etwas klären oder anzeigen – siehe die gelben Punkte.
Zusammen 50 Stunden pro Woche.
- Konkurrenz – Grün
Keine Konkurrenz zum Arbeitgeber – damit fällt der häufigste Grund für ein Verbot weg.
- Arbeitsvertrag – Grün
Ohne Klausel gibt es keine Genehmigungspflicht. Eine Anzeige kann trotzdem nötig sein, wenn Interessen des Arbeitgebers berührt sein könnten.
- Gesamtzeit – Gelb
50 Stunden pro Woche liegen über 48 Stunden (8 Std. an 6 Werktagen). Das Arbeitszeitgesetz erlaubt das nur vorübergehend mit Ausgleich – auf Dauer ist es ein Risiko für Gesundheit und Hauptjob.
- Krankenversicherung – Grün
Als pflichtversicherter Arbeitnehmer zählt der Gewinn aus dem Nebengewerbe nicht für den Beitrag (§ 226 Abs. 1 SGB V) – solange du nicht hauptberuflich selbstständig wirst.
Nebengewerbe neben Vollzeitjob: Was darf dein Arbeitgeber verbieten?
Eine Nebentätigkeit ist jede Arbeit neben dem Hauptjob. Eine generelle Genehmigungspflicht gibt es dafür nicht[1]. Der Arbeitgeber darf dir ein Nebengewerbe nur untersagen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Das Bundeswirtschaftsministerium nennt zwei Fälle: Das Gewerbe beansprucht dich so stark, dass du den Arbeitsvertrag nicht mehr ausreichend erfüllen kannst, oder es konkurriert mit deinem Arbeitgeber[2].
Je nach Situation gilt etwas anderes:
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Vertrag ohne Klausel dazu | Keine Genehmigung nötig; Anzeige nur, wenn Interessen des Arbeitgebers berührt sein können[1] |
| Vertrag mit Anzeige- oder Zustimmungspflicht | Anzeigen; die Zustimmung ist zu erteilen, wenn keine berechtigten Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen[2] |
| Konkurrenz zum Arbeitgeber | Unzulässig während des Arbeitsverhältnisses[2] |
| Kaufmännischer Angestellter, Handelsgewerbe | Einwilligung nötig; sie gilt als erteilt, wenn der Arbeitgeber bei der Einstellung davon wusste[3] |
| Beamter | Gewerbliche Tätigkeit nur mit vorheriger Genehmigung (Bundesbeamte)[4] |
Zwei Dinge helfen in der Praxis. Erstens: Sag es bei der Einstellung, wenn du schon ein Gewerbe hast – nach § 60 HGB gilt die Einwilligung dann als erteilt[3]. Zweitens: Hol eine Genehmigung schriftlich ein. Eine ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit kann dein Arbeitgeber nicht einfach zurücknehmen, höchstens mit einem vorab vereinbarten Widerrufsvorbehalt[1].
Wer eine nötige Anzeige verschweigt, riskiert eine Abmahnung und bei erheblichen Pflichtverletzungen eine verhaltensbedingte Kündigung[1].
Wie viele Stunden sind zu viel?
Eine feste Stundengrenze steht nirgends im Gesetz. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt acht Stunden pro Werktag, vorübergehend bis zehn, wenn im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden[5]. Bei sechs Werktagen sind das 48 Stunden pro Woche im Normalfall und 60 als Ausnahme. Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Grenzen die Nebentätigkeit unzulässig machen kann[2]. Der Check oben rechnet deshalb Job und Gewerbe zusammen.
Welche Pflichten hast du, wenn du anfängst?
Ein Nebengewerbe neben Vollzeitjob ist ein ganz normales Gewerbe – nur mit kleinerem Umfang. So gehst du vor:
- Arbeitsvertrag lesen. Steht dort etwas zu Nebentätigkeiten, richte dich danach und zeig das Gewerbe vorher an.
- Gewerbe anmelden. Wer ein Gewerbe selbstständig beginnt, muss das der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen[6]. Wie das geht, steht unter Gewerbe anmelden.
- Berufsgenossenschaft informieren. Unternehmer melden sich binnen einer Woche nach Beginn beim Unfallversicherungsträger; die Gewerbeanzeige reicht dafür aus, wenn sie in dieser Frist erfolgt[7].
- Krankenkasse und Arbeitgeber informieren, wenn es nötig ist – siehe nächster Abschnitt und der Check oben.
- Kleinunternehmerregelung prüfen. Sie spart dir Umsatzsteuer und Papierkram, mehr dazu unten.
- Rücklage bilden. Leg einen Teil jeder Einnahme für die Steuer zur Seite – wie viel, zeigt der Rechner weiter unten.
Eine ausführliche Übersicht findest du in den Steuer-Grundlagen.
Nebengewerbe und Krankenversicherung: Wann es teuer wird
Hier gibt es drei Fälle, und nur einer kostet dich etwas.
Fall 1: Du bist als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert. Dann zählt dein Gewinn aus dem Nebengewerbe nicht für den Beitrag. Beitragspflichtig sind bei Beschäftigten das Arbeitsentgelt, Renten und Versorgungsbezüge – Arbeitseinkommen nur, wenn es neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird[8]. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt: Das Arbeitseinkommen aus der Selbstständigkeit spielt neben der abhängigen Beschäftigung keine Rolle, solange du Arbeitnehmer bleibst[2].
Fall 2: Du wirst hauptberuflich selbstständig. Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist als Beschäftigter nicht mehr versicherungspflichtig[9]. Das Gesetz nennt keine Stundenzahl; die oft zitierte 20-Stunden-Regel ist eine Faustregel aus der Praxis, keine Gesetzesvorgabe. Die Krankenkasse prüft den Einzelfall. Als Arbeitnehmer giltst du, bis die Selbstständigkeit überwiegt[2]. Warnsignal ist also ein Nebengewerbe, das mehr Zeit oder Einkommen bringt als der Job. Beschäftigst du im Gewerbe regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig, wird sogar vermutet, dass du hauptberuflich selbstständig bist[9].
Fall 3: Du bist freiwillig gesetzlich versichert (typisch bei Gehältern über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr 2026[13]). Dann gilt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Maßstab, also auch dein Gewinn[10]. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %[11], dazu kommt der Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 2,9 % im Jahr 2026[12]. Beiträge gibt es nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr[13].
Privat Versicherte zahlen in der Regel unabhängig vom Einkommen. Frag trotzdem bei deinem Versicherer nach, ob er die Tätigkeit wissen muss.
Was bleibt vom Nebenverdienst? Rechner mit Stundenlohn
Der Gewinn aus dem Gewerbe wird zu deinem Einkommen addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz belastet. Der Rechner nutzt dafür den Einkommensteuertarif 2026[14] und rechnet den Solidaritätszuschlag mit ein. Gib deine Einnahmen, Ausgaben und Arbeitsstunden ein und wähl deine Krankenversicherung:
Was bleibt von deinem Nebenverdienst?
Die drei Vorlagen sind Rechenbeispiele, keine Prognose. Trag deine eigenen Zahlen ein.
Rechenweg pro Jahr
| Gewinn (Einnahmen − Ausgaben) × 12 | 4.560,00 € |
| Mehr Einkommensteuer inkl. Soli | − 1.480,00 € |
| Mehr Krankenversicherung | 0,00 € |
| Bleibt nach Steuer und Beitrag | 3.080,00 € |
| Pro Monat | 256,67 € |
| Stundenlohn (nach Steuer) | 10,27 € |
Von jedem verdienten Euro bleiben 68 Cent. Der Steuersatz auf deinen ersten Zusatz-Euro liegt bei 31,80 %.
- Steuererklärung nötig: Nebeneinkünfte über 410 € verpflichten Arbeitnehmer dazu.
Vereinfacht: Einzelveranlagung, Steuertarif 2026, keine Kirchensteuer, keine weiteren Einkünfte. Verlust und Vorauszahlungen sind nicht eingerechnet.
Drei Rechenbeispiele bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen und gesetzlicher Pflichtversicherung zeigen, wie weit Gewinn und Stundenlohn auseinanderliegen. Schlecht: 200 € Einnahmen, 260 € Ausgaben und 20 Stunden pro Monat. Realistisch: 500 €, 120 € und 25 Stunden. Gut: 1.000 €, 200 € und 35 Stunden.
| Szenario | Gewinn | Steuer | Bleibt | € pro Std. |
|---|---|---|---|---|
| Schlecht | − 720 € | 0 € | − 720 € | − 3,00 |
| Realistisch | 4.560 € | 1.480 € | 3.080 € | 10,27 |
| Gut | 9.600 € | 3.199 € | 6.401 € | 15,24 |
Das schlechte Szenario ist keine Theorie: Wer Material kauft, Gebühren zahlt und wenig verkauft, macht Verlust. Einen Steuervorteil rechnet der Rechner dafür bewusst nicht ein, denn das Finanzamt erkennt dauerhafte Verluste nur an, wenn du einen Gewinn anstrebst. Auch das gute Szenario hat einen Haken: Mit 35 Stunden im Monat und 9.600 € Gewinn bleibt der Stundenlohn unter 16 €, weil Steuer und Zeit mitzählen.
Als freiwillig Versicherter sieht dieselbe Rechnung schlechter aus. Bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen und 66.000 € Brutto kostet das realistische Szenario 1.795 € Steuer und 656,25 € Krankenversicherung. Es bleiben 2.108,75 €, also 7,03 € pro Stunde. Als Pflichtversicherter wären es 2.765 € und 9,22 € pro Stunde gewesen.
Warum bei hohem Gehalt weniger vom Nebengewerbe bleibt
Die deutsche Einkommensteuer steigt mit dem Einkommen. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € zahlst du nichts, danach steigt der Satz bis 69.878 € stetig an, ab 69.879 € gilt der Spitzensteuersatz von 42 %[14]. Dein Nebengewinn liegt „oben drauf“ und wird deshalb mit dem höchsten Satz belastet, den du schon erreicht hast.

Wie stark das wirkt, zeigt die Kurve. Verschieb den Regler für dein Einkommen und sieh, wie viel Prozent vom Nebengewinn bleiben:
Je mehr du im Job verdienst, desto weniger bleibt vom Nebenverdienst
Anteil des Nebengewinns, der nach Einkommensteuer und Soli bleibt. Fahr mit Maus oder Finger über die Kurve.
Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen und 6.000 € Nebengewinn zahlst du 1.962,00 € Steuer. Es bleiben 67 % des Gewinns.
Einzelveranlagung, Tarif 2026, ohne Kirchensteuer. Der kleine Knick bei etwa 75.000 € kommt vom Solidaritätszuschlag.
Die Tabelle zeigt es für 500 € Gewinn im Monat, also 6.000 € im Jahr. „Einkommen“ ist das zu versteuernde Einkommen, die Steuer enthält den Soli:
| Einkommen | Steuer | Bleibt | Anteil |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 1.547 € | 4.453 € | 74 % |
| 35.000 € | 1.857 € | 4.143 € | 69 % |
| 50.000 € | 2.169 € | 3.831 € | 64 % |
| 70.000 € | 2.571,64 € | 3.428,36 € | 57 % |
| 90.000 € | 2.819,88 € | 3.180,12 € | 53 % |
Der Solidaritätszuschlag trifft dich erst, wenn deine Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € übersteigt[15]. Danach beträgt er 5,5 %, höchstens aber 11,9 % des Betrags über der Freigrenze[16]. Das ist der leichte Knick in der Kurve. Kirchensteuer ist nicht eingerechnet und würde den Rest weiter verkleinern.
Daraus folgt eine unbequeme Regel: Ein Nebengewerbe lohnt sich am meisten, wenn dein Gehalt niedrig ist – und am wenigsten, wenn du ohnehin schon viel verdienst. Bei hohem Gehalt sollten deshalb die Stunden zählen, die du dafür aufwendest. Wie ehrlich „passiv“ ein Nebenverdienst wirklich ist, steht im Beitrag Passives Einkommen: Was ist wirklich passiv?.
Steuererklärung, Gewerbesteuer, IHK: Die kleinen Pflichten
Steuererklärung. Arbeitnehmer müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen, mehr als 410 € im Jahr betragen[17]. Gemeint ist der Gewinn, nicht der Umsatz. Die 410 € sind keine steuerfreie Grenze – aus diesem Grund musst du bis dahin lediglich keine Erklärung abgeben.
Gewerbesteuer. Einzelunternehmer zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag im Jahr[20]. Wie sich das rechnet, zeigt der Gewerbesteuer-Rechner. Für ein typisches Nebengewerbe fällt sie nicht an.
IHK-Beitrag. Natürliche Personen, die nicht im Handelsregister stehen und keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb brauchen, sind vom Beitrag freigestellt, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn 5.200 € nicht übersteigt[18]. Darüber zahlst du Beitrag; für Gründer gelten Sonderregeln, die deine IHK erklärt.
Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet[19]. Ob sich das lohnt, rechnet der Kleinunternehmer-Rechner durch. Alle Rechner der Library findest du in der Rechner-Übersicht.
Typische Fehler beim Nebengewerbe
Diese Fehler kosten bei einem Nebengewerbe neben Vollzeitjob am häufigsten Geld oder Ärger:
- Den Arbeitsvertrag nicht lesen. Die Klausel zur Nebentätigkeit steht oft mitten in den Schlussbestimmungen. Wer eine Anzeigepflicht übersieht, riskiert eine Abmahnung.
- Konkurrenz unterschätzen. Ein Online-Shop für Produkte, die dein Arbeitgeber auch verkauft, ist kein harmloser Nebenjob.
- Umsatz mit Gewinn verwechseln. Steuer und Beitragsgrenzen richten sich nach dem Gewinn. Material, Gebühren und Versand mindern ihn.
- Keine Rücklage bilden. Die Steuer kommt gesammelt mit dem Bescheid. Leg bei 40.000 € Einkommen ungefähr ein Drittel des Gewinns zur Seite – der Rechner zeigt deinen Wert.
- Die Zeit nicht mitrechnen. 10 € pro Stunde nach Steuern sind kein Nebenverdienst, der den Feierabend ersetzt. Zähl auch Buchhaltung, Versand und Kundenanfragen mit.
- Zu groß starten. Ein Gewerbe mit Angestellten und mehr Zeit als der Job führt schnell in die hauptberufliche Selbstständigkeit – mit anderer Krankenversicherung.
Häufige Fragen
Darf ich ein Nebengewerbe neben meinem Vollzeitjob haben?
Ja, grundsätzlich schon. Eine generelle Genehmigungspflicht gibt es nicht. Verboten ist es bei Konkurrenz zum Arbeitgeber oder wenn es deine Arbeitsleistung im Job beeinträchtigt. Steht eine Klausel im Vertrag, musst du sie beachten.
Muss ich meinem Arbeitgeber das Nebengewerbe melden?
Nur, wenn dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag es verlangt oder Interessen des Arbeitgebers berührt sein können, etwa bei Konkurrenz oder hoher Arbeitsbelastung. Ohne solche Gründe gibt es keine gesetzliche Meldepflicht.
Wie wirkt sich ein Nebengewerbe auf die Krankenversicherung aus?
Als pflichtversicherter Arbeitnehmer zahlst du auf den Gewinn keinen Beitrag. Wirst du hauptberuflich selbstständig, endet die Pflichtversicherung. Freiwillig Versicherte zahlen auf den Gewinn Beitrag bis zur Bemessungsgrenze.
Wie viele Stunden darf ein Nebengewerbe höchstens haben?
Das Gesetz nennt keine Stundenzahl. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit auf acht Stunden pro Werktag, vorübergehend zehn. Entscheidend ist, dass dein Hauptjob nicht leidet und das Gewerbe nicht überwiegt.
Wie viel Steuer zahle ich auf den Nebenverdienst?
Der Gewinn wird zu deinem Einkommen addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz belastet. Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen sind es auf 4.560 € Gewinn rund 1.480 €. Je höher dein Gehalt, desto mehr.
Muss ich für den Nebenverdienst eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften von mehr als 410 € im Jahr müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Gemeint ist der Gewinn, nicht der Umsatz. Die 410 € sind keine steuerfreie Grenze.
Quellen
- IHK Nürnberg: Was muss man bei Nebentätigkeiten beachten? (2024)
- BMWE-Infopool Existenzgründungsportal: Nebenberufliches Kleingewerbe erweitern (Stand Dezember 2020)
- § 60 HGB – Gesetzliches Wettbewerbsverbot (gesetze-im-internet.de)
- § 99 BBG – Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (gesetze-im-internet.de)
- § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer (gesetze-im-internet.de)
- § 14 GewO – Anzeigepflicht (gesetze-im-internet.de)
- § 192 SGB VII – Mitteilungspflichten von Unternehmern (gesetze-im-internet.de)
- § 226 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter (gesetze-im-internet.de)
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht, Absatz 5 (gesetze-im-internet.de)
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder (gesetze-im-internet.de)
- § 241 SGB V – Allgemeiner Beitragssatz (gesetze-im-internet.de)
- Bundesministerium für Gesundheit: Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7)
- Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif ab 2026 (gesetze-im-internet.de)
- § 3 SolzG 1995 – Bemessungsgrundlage, Freigrenze (gesetze-im-internet.de)
- § 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz (gesetze-im-internet.de)
- § 46 EStG – Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (gesetze-im-internet.de)
- § 3 IHKG – Beitrag und Freistellung (gesetze-im-internet.de)
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de)
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und Freibetrag (gesetze-im-internet.de)
Stand 18.10.2026. Überblick, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Rechner rechnen vereinfacht – für deine Steuererklärung zählt der Bescheid.