Registrierung vor dem ersten Paket
Wer mit Ware befüllte Verpackungen erstmals in Deutschland an private Endverbraucher abgibt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren – bevor er verkauft. Das gilt auch für sehr kleine Mengen und für Versandkartons.
Zusätzlich musst du dich für diese Verpackungen an einem dualen System beteiligen (Lizenzierung) und die Mengen melden.
Und bei Print on Demand oder Dropshipping?
Entscheidend ist, wer die Verpackung als Erster in Verkehr bringt. Verschickt ein Dienstleister in deinem Namen, kann die Pflicht trotzdem bei dir liegen. Frag deinen Druckdienst oder Lieferanten, ob er die Systembeteiligung übernimmt, und lass es dir bestätigen.
Quellen
Zuletzt geprüft am 17.10.2026. Überblick, keine Rechts- oder Steuerberatung.