Einkommensteuer
Dein Gewinn aus dem Business zählt zu deinem Einkommen. Ob und wie viel Einkommensteuer anfällt, hängt von deinem gesamten Einkommen ab – also auch von Job oder Ausbildung.
Für kleine Unternehmen reicht meist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einnahmen minus Ausgaben, einmal im Jahr mit der Steuererklärung.
Gewerbesteuer
Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer an die Gemeinde. Für Einzelunternehmer gibt es einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn pro Jahr – darunter fällt keine Gewerbesteuer an.
Belege und Rücklagen
Bewahre alle Rechnungen und Belege auf – Buchungsbelege in der Regel zehn Jahre.
Leg einen Teil jedes Gewinns zurück. Steuernachzahlungen kommen oft erst ein Jahr später, und dann gleich mit Vorauszahlungen für das nächste Jahr.
Quellen
- § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- § 11 GewStG – Freibetrag
- § 147 AO – Aufbewahrungsfristen
Zuletzt geprüft am 17.10.2026. Überblick, keine Rechts- oder Steuerberatung.