Die Grenzen
Seit 2025 gilt: Du kannst Kleinunternehmer sein, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € war und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet.
Im Gründungsjahr zählt nur das laufende Jahr: Dein Umsatz darf dann höchstens 25.000 € betragen.
Wichtig: Gemeint ist der Umsatz – also alles, was Kunden zahlen – nicht dein Gewinn nach Kosten.
Was das bedeutet
Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und weist auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG hin.
Dafür kannst du dir die Umsatzsteuer aus deinen Einkäufen (Vorsteuer) nicht vom Finanzamt zurückholen. Wenn du viel einkaufst – etwa bei Druckdiensten oder Herstellern – kann das ein Nachteil sein.
Du kannst auf die Regelung verzichten. Dann bist du für mehrere Jahre daran gebunden.
Einkommensteuer gibt es trotzdem
Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Auf deinen Gewinn zahlst du – je nach Gesamteinkommen – trotzdem Einkommensteuer.
Quellen
Zuletzt geprüft am 17.10.2026. Überblick, keine Rechts- oder Steuerberatung.